Verkaufs- & Lieferungsbedingungen velsycon

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand 01.12.2005

A Allgemeines:
1. Bestellungen
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
2. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen werden nicht
anerkannt - es sei denn, wir hätten dieses ausdrücklich bestätigt. Dies gilt auch für den Fall,
daß wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung ausführen oder Zahlung
auf den Kaufpreis entgegennehmen. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen
Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie einer
Bestellung zugrunde gelegt worden sind und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen
haben.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
zur Folge. Etwa unwirksame Bestimmungen sind durch Neuregelung, die dem mit der
nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

B Angebot und Vertragsabschluß:
1. Alle Bestellungen, Liefer- und Kaufverträge, sonstige Abschlüsse und Vereinbarungen aller Art
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Bis zu unserer schriftlichen Bestätigung gelten Angebote aller Art als unverbindlich.
3. Telegrafische, telefonische und mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Durch Beauftragte getätigte Verkäufe benötigen unsere schriftliche Zustimmung.
5. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und
Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir
uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.
6. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

C Preise:
1. Die Preise des Kaufgegenstandes verstehen sich ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist, netto Kasse ohne jeden Abzug. Im Preis sind nicht inbegriffen die
Verpackungskosten, Versandspesen, Zölle, Konsulargebühren, Versicherungen und
gesetzliche Umsatzsteuer.
2. Bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses
gültige Preis. Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin mehr
als 4 Monate, sind Preisänderungen zulässig. Es gilt dann der am Tage der Lieferung gültige
Preis des Verkäufers.

D Zahlungsbedingungen:
1. Wird im Einzelfall nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind Zahlungen fällig, sobald dem
Besteller die Versandbereitschaft gemeldet wird, in bar ohne jeden Abzug an uns frei
Zahlstelle Brinkum zu leisten.
2. Bei Zahlungsverzug berechnen wir als Verzugszinsen mindestens 8% über dem jeweiligen
Basiszinssatz der EZB zuzüglich Umsatzsteuer. Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen
bleibt dadurch unberührt.
3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unsere Forderungen mit irgendwelchen
Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen Zahlungen zurückzuhalten.
4. Bei Zahlungen aller Art gilt der Tag als Erfüllungstag, an dem wir frei über den Betrag verfügen
können. Der Einzug von Wechseln und Schecks, deren Annahme wir uns vorbehalten, wird mit
der größtmöglichen Sorgfalt vorgenommen, jedoch ist jede Haftung unsererseits für richtigen
und rechtzeitigen Eingang der Wechsel- oder Schecksumme über den Rahmen der wechselund scheckrechtlichen Bestimmungen hinaus ausgeschlossen. Wechsel-, Scheck-, Diskont-,
Bank- und ähnliche Spesen sowie Zinsen, die bei dem Einzug oder der Diskontierung von
Wechseln oder Schecks aufzuwenden sind, sind uns zu vergüten.

E Abnahme-, Zahlungsverzug:
1. Nicht rechtzeitige Abnahme bzw. Einlösung einer Sendung sowie die Überschreitung der
eingeräumten Zahlungsziele berechtigt uns, zukünftig Vorauskasse zu verlangen und/oder die
weiteren Lieferungen einzustellen. Die nicht abgenommene Sendung können wir nach
unserer Wahl zurücknehmen oder für Rechnung des Kunden beliebig verwerten. Zur
Benachrichtigung des Bestellers über Art, Ort und Zeitpunkt der Verwertung oder zur Einholung
seines Einverständnisses sind wir in diesem Falle nicht verpflichtet. Der Verwertungserlös wird
auf die Verpflichtungen des Bestellers aus dem Vertragsverhältnis angerechnet. Die
Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt vorbehalten.
Zahlungsverzug tritt spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ein.

F Lieferung und Lieferverzug:
1. Lieferfristen sind verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Lieferfristen beginnen
mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist der
Liefertermin/die Lieferfrist erneut zu vereinbaren. Sie gelten vorbehaltlich unvorhergesehener
Hindernisse, gleichviel ob sie in unserem Betrieb, bei unserem Lieferanten oder sonstwo
auftreten, z. B. höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Betriebsstörungen,
Verzögerungen oder Behinderungen in der Beförderung, Streiks, nicht von uns verschuldete
verspätete Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen. Wir haben das Recht, in solchen von uns
behaupteten Fällen vomVertrage zurückzutreten oder die Lieferfristen angemessen zu
verlängern. Dem Kunden steht aus diesen Gründen weder ein Rücktrittsrecht noch ein
Anspruch auf Schadenersatz zu.
2. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderung des
Lieferumfanges bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht
erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

G Gefahrenübergang / Versand:
1. Die Gefahr geht mit der Absendung, Übernahme sowie Ablieferung des Versandgutes an ein
Versandunternehmen ab Werk auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart wurde. Verzögert sich der Versand oder Übernahme durch Verschulden des
Bestellers, so geht bereits am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.
2. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anforderungen und Kosten des
Bestellers.
3. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Wir sind berechtigt, unter den Versandarten
die billigste zu wählen, sofern die verkehrsübliche Sicherheit gewährleistet ist. Versand
verkaufter Fahrzeuge, Waren und reparierter Stücke geschieht stets auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers; dasselbe gilt bei Einbauten für die Anund Abfuhr von Fahrzeugen. Alle
Fahrzeuge und Waren sind vor dem Versand bzw. der Abholung in unserer Fabrik besonders zu
prüfen und abzunehmen. Unterbleibt dies, so gilt dies als Verzicht auf Prüfung und Abnahme vor
Versand und als bedingungsgemäße Lieferung und Übernahme.
4. Wünscht der Auftraggeber Zustellung des Fahrzeuges oder der Maschine, so erfolgt diese auf
seine Rechnung und Gefahr.

H Einstellen der Fahrzeuge:
1. Einstellen der Fahrzeuge bei Neubauten, Reparatur oder Einbauarbeiten erfolgt unentgeltlich,
solange kein Verzug in der Abholung vorliegt. Ist letzteres doch der Fall, wird Stand- und
Lagergeld berechnet. Irgendeine Haftung wird für das Abhandenkommen oder die
Beschädigung eingestellter Fahrzeuge oder Teile davon oder zu reparierender Stücke durch
Diebstahl, Feuer, Unruhen oder beliebige andere Ursachen, soweit zulässig,
ausgeschlossen.
2. Wir haften nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit er uns nicht aufgrund besonderer
Vereinbarung zur Verwaltung übergeben worden ist.
3. Probefahrten erfolgen unter Ausschluß jeglicher Haftung und Verantwortung für Personenoder Sachschäden; soweit wir von dritter Seite haftbar gemacht werden, steht uns der
Rückgriff an den Eigentümer oder Auftraggeber frei.

I Beanstandungen:
1. Lieferungsmängel sind unverzüglich, spätestens acht Tage nach Erhalt der Ware/ Sendung
schriftlich zu rügen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bei nachweisbaren
Qualitätsmängeln leisten wir Ersatz durch kostenlose Neulieferung des mit Mangels behafteten
Teils. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung
oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Bei versteckten Mängeln gilt die gleiche Rügefrist
vom Zeitpunkt der erstmaligen Entdeckung des Mangels. Alte Beanstandungen haben
schriftlich zu erfolgen. Unterbleiben sie während der vorbezeichneten Fristen, gelten die
Lieferungen undLeistungen als einwandfrei und vertragsgemäß.
2. Für von uns nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich unsere
Gewährleistung auf die Abtretung der uns gegen unseren Lieferanten wegen etwaiger Mängel
zustehenden Ansprüche.
3. Wir haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich mindern. Ein
unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze selbst verschwindet
oder vom Käufer selbst mit ganz unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
4. Änderungen der Konstruktionen oder Ausführung, die wir vor Auslieferung eines Auftrages
vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel oder Schäden, die aus folgenden Gründen
entstanden sind:
- Bestimmung von Konstruktion oder Material durch den Besteller oder Dritte
- Fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte
- Fehlerhafte Bedienung oder Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
- Nichteinhaltung von Betriebsanleitungen und Wartungsvorschriften
- Unsachgemäßer Gebrauch einer anderen als der bestimmungsgemäßen Verwendung
oder Oberbeanspruchung des Gerätes
- Natürlicher Verschleiß
- Verwendung des Gerätes bei mehr als Ein-Schicht-Betrieb (8 Stunden)
- Einbau von Fremdteilen (Produkte anderer Hersteller), die nicht in der Betriebsanleitung
oder durch uns mit ausdrücklicher schriftlicher Erklärung genehmigt sind
- Zerlegung oder Veränderung des Vertragsgegenstandes durch den Besteller oder
Dritter ohne unsere Zustimmung
- Fehlerhafter Einbau und die nicht ordnungsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes

J Ansprüche des Bestellers durch Mangel:
1. Ansprüche wegen Mangels setzen voraus, daß der Käufer seinen Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Die Nacherfüllung erfolgt durch unsere Wahl durch Nacharbeit oder Ersatzlieferung des
reklamierten Teils. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
3. Für die Durchführung der erforderlichen Nacharbeit ist uns nach Terminabsprache
entsprechende Zeit und Gelegenheit einzuräumen, andernfalls entfällt der
Nacherfüllungsanspruch. Wir behalten uns vor, die Nacharbeit in der von uns bestimmten
Werkstatt vornehmen zu lassen.
4. Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Auslieferung.
5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Lieferung von alten oder gebrauchten Materialien
oder Ersatzteilen.

K Haftung:
1. Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen,
es sei denn, uns ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
2. Sofern wir grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere
Ersatzpflicht auf den Ersatz des typischen unvorhersehbaren Schadens beschränkt.

L Eigentumsvorbehalt:
1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer
sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer
unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Posten unserer
Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und
anerkannt worden ist.
2. Der Käufer kann an unseren Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum
erwerben. Er verarbeitet ggf. für uns. Auch die verarbeiteten Waren dienen zu unserer Sicherung. Bei
Verarbeitung unserer Waren mit fremden, nicht unseren Kunden gehörenden, Waren werden wir
Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Waren zu fremd verarbeiteten.
Die aus der Verarbeitung entstandenen neuen Sachen gelten als unser Vorbehaltseigentum.
3. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen
Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Alle Forderungen des Kunden
aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden hiermit an uns abgetreten. Wenn die
Vorbehaltswaren vom Käufer zusammen mit fremden, nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es
nach Verarbeitung, verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltswaren an uns als abgetreten.
4. Auf unser Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Wir
sind berechtigt, dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
5. Der Käufer ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes die von uns gelieferten
Waren und die unter ihrer Verwendung hergestellten neuen Sachen auf unser Verlangen gegen Feuer,
Haftpflicht und Vollkasko versichert zu halten.
6. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem
Verkäufer zu.
7. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts hat der Käufer für den Kaufgegenstand eine ausreichende
Vollkaskoversicherung abzuschließen mit der Maßgabe, daß die Rechte aus dem Versicherungsvertrag
dem Verkäufer zustehen.

M Erfüllungsort und Gerichtsstand:
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige und künftige Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß, ist Syke.
2. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt zwischen den beiden Vertragspartnern ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.

N Export:
1. Für alle Geschäfte sind die von der internationalen Handelskammer aufgestellten “Internationalen
Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln” (Incoterms 1953) und die
vorstehenden Bedingungen maßgebend.